Was ist inbegriffen?
- Eintritt
Mit diesem Ticket erhalten Sie die Möglichkeit, den Edinburgh Dungeon zu betreten und in Schottlands dunkelste Geschichte einzutauchen.
Bei diesem preisgekrönten, 70-minütigen interaktiven Erlebnis begeben Sie sich in den Untergrund und begegnen berüchtigten Figuren wie dem mörderischen Paar Burke und Hare, dem örtlichen Kannibalen Sawney Bean und der legendären Hexe Agnes Finnie.
Sie werden auch die Schatten der Pest und die furchtbare Folterkammer erleben.
Warum sich ein Besuch lohnt
- Ein immersives Erlebnis mit Live-Schauspielern, einem Freifallturm und Spezialeffekten
- Gelegenheit, Einblick in Schottlands dunkelste Geschichte zu gewinnen
- Berüchtigte historische Persönlichkeiten wie Burke und Hare und Sawney Bean
- Die Chance, durch die Schatten der Pest zu wandeln
- Das Erlebnis der furchtbaren Folterkammer
Zugänglichkeit
- Rollstuhlgerecht
Bedingungen
- Besucher müssen mindestens 5 Jahre alt sein.
- Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
- Bitte erscheinen Sie spätestens 10 Minuten vor Beginn der Aktivität.
Zusätzliche Informationen
Die meisten Einrichtungen sind so konzipiert, dass sie vollständig barrierefrei zugänglich sind. Allerdings befindet sich der Edinburgh Dungeon in einem denkmalgeschützten Gebäude, was für Gäste mit eingeschränkter Mobilität gewisse Einschränkungen mit sich bringt.
Aus Sicherheitsgründen kann jeweils nur ein Gast im Rollstuhl untergebracht werden, um sicherzustellen, dass ein Evakuierungsstuhl für den Ausgang aus dem Gebäude zur Verfügung steht.
Gäste mit besonderen Bedürfnissen haben Anspruch auf eine kostenlose Begleitpersonenkarte, die vor Ort unter Vorlage eines der folgenden Dokumente reserviert werden kann:
- Anspruch auf Behindertenunterstützung (Disability Living Allowance) für Kinder unter 16 Jahren oder auf persönliche unabhängige Zahlungen (Personal Independent Payments) für Personen im Alter von 16 bis 64 Jahren, entweder in Form eines Schreibens, aus dem hervorgeht, dass die Leistung bewilligt wurde, oder in Form des tatsächlichen Leistungsbuchs
- Bescheinigung über die Gewährung von Pflegegeld oder Betreuungsbeihilfe